Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Stabil Bauelemente GmbH; Hoco Bauelemente GmbH; Wo & Wo Grün GmbH - BWB/Z-189 | Bundeswettbewerbsbehörde

Stabil Bauelemente GmbH; Hoco Bauelemente GmbH; Wo & Wo Grün GmbH

BWB/Z-189

08.09.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Stabil Bauelemente GmbH mit Sitz in Gabersdorf (Stmk) und die Hoco Bauelemente GmbH mit Sitz in Großwilfersdorf (Stmk), beide Tochtergesellschaften der Haas Gruppe mit Sitz in Falkenberg (Deutschland), beabsichtigen den Kauf der Wo & Wo Grün GmbH mit Sitz in Graz. Dabei ist vorgesehen, dass die Stabil Bauelemente GmbH 95 % und die Hoco Bauelemente GmbH 5 % an der Wo & Wo Grün GmbH erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Sonnenschutztechnik.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.10.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.09.2006 weggefallen.

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