Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Capvis Equity II LP; Orior Food SA - BWB/Z-188 | Bundeswettbewerbsbehörde

Capvis Equity II LP; Orior Food SA

BWB/Z-188

07.09.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Capvis II, mit Sitz in Jersey, Vereinigtes Königreich, beabsichtigt, durch eine von ihr direkt gehaltene Tochtergesellschaft (Polyusus VIII AG), 100 % der Anteile an Orior Food SA, mit Sitz in Genf, Schweiz zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Lebensmitteln im Einzel- und Großhandel sowie im Gastronomiebereich.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.10.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.10.2006 weggefallen.

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