Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

LEONI Fiber Optics GmbH; LEONI AG - BWB/Z-187 | Bundeswettbewerbsbehörde

LEONI Fiber Optics GmbH; LEONI AG

BWB/Z-187

06.09.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb der alleinigen Kontrolle über die NBG Fiber-Optic GmbH durch die LEONI Fiber Optics GmbH, Deutschland, einer Konzerngesellschaft der LEONI-Gruppe, deren Konzernobergesellschaft die LEONI AG mit dem Sitz in Nürnberg ist, auf der Grundlage des Abtretungsvertrages vom 10. August 2006.Betroffener Geschäftszweig: Fertigung und Vertrieb von Glasfaserkabeln.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.10.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.10.2006 weggefallen.

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