Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Intier (Germany) Holding GmbH; Magna Steyr Metalforming AG; Wehrle Autoelektronik GmbH; Italamec S.r.l. - BWB/Z-186 | Bundeswettbewerbsbehörde

Intier (Germany) Holding GmbH; Magna Steyr Metalforming AG; Wehrle Autoelektronik GmbH; Italamec S.r.l.

BWB/Z-186

04.09.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an Wehrle Autoelektronik GmbH und Italamec S.r.l. durch Magna Steyr Metalforming AG und Intier (Germany) Holding GmbH. Betroffener Geschäftszweig: Electronic Manufacturing Services für Originalhersteller (Automobilzulieferindustrie), elektromechanische Relais und mechanische Kleinteile für Originalhersteller.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.09.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.09.2006 weggefallen.

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