Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

GEF Beteiligungs-AG; Siemens Fahrleitungssysteme Verwaltungsgesellschaft mbH; Siemens Fahrleitungssysteme GmbH & Co.KG - BWB/Z-181 | Bundeswettbewerbsbehörde

GEF Beteiligungs-AG; Siemens Fahrleitungssysteme Verwaltungsgesellschaft mbH; Siemens Fahrleitungssysteme GmbH & Co.KG

BWB/Z-181

30.08.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mittelbarer Erwerb von 100 % der Anteile an der deutschen Siemens Fahrleitungssysteme Verwaltungsgesellschaft mbH sowie an der Siemens Fahrleitungssysteme GmbH & Co. KG durch GEF Beteiligungs-AG. Betroffener Geschäftszweig: Errichtung und Bereitstellung von Fahrleitungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.09.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.09.2006 weggefallen.

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