Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
RTL interactive GmbH; Venture Group Beteiligungs Invest MF-AG; Starbet Holding AG
BWB/Z-17
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die RTL interactive GmbH (Deutschland) beabsichtigt 30 % der Aktien der Starbet Holding AG von der Venture Group Beteiligungs Invest MF-AG zu erwerben. Ferner ist geplant, dass Starbet Holding AG 81 % der Geschäftsanteile an der Gambelino GmbH von RTL interactive GmbH erwirbt.Betroffener Geschäftszweig: Betrieb von Wettannahmestellen und Vermittlung von Wett- und Glücksspielangeboten
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.02.2006.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.02.2006 weggefallen.