Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Capvis Equity II LP; Lista B+L Holding AG; Polyusus VII AG - BWB/Z-168 | Bundeswettbewerbsbehörde

Capvis Equity II LP; Lista B+L Holding AG; Polyusus VII AG

BWB/Z-168

16.08.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb von 100 % der Anteile an Lista B+L Holding AG mit Sitz in der Schweiz sowie 100 % der Anteile an HUNI Italiana SpA mit Sitz in Italien durch das Akquisitionsvehikel Polyusus VII AG. Polyusus VII AG wird zu 65 % durch Capvis Equity II LP mit Sitz auf den Kanalinseln kontrolliert. 25 % der Anteile an der Polyusus VII AG werden von Herrn Fredy A. Lienhard gehalten, die restlichen 10 % vom Management der Lista B+L Gruppe. Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Betriebs- und Lagereinrichtungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.09.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.09.2006 weggefallen.

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