Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
BEGAS Kraftwerk GmbH; Burgenländische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft; Biomassekraftwerk Heiligenkreuz Betriebs GmbH
BWB/Z-167
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Burgenländische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft hat die Absicht, 50 % der Anteile an der Biomassekraftwerk Heiligenkreuz Betriebs GmbH von der BEGAS Kraftwerk GmbH zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Markt für die Erzeugung und den Verkauf von Strom und Wärme.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.09.2006.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.09.2006 weggefallen.