Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Eternit-Werke Ludwig Hatschek Aktiengesellschaft; Eternit South-Eastern-Europe Holding GmbH; Dansk Eternit Holding A/S - BWB/Z-166 | Bundeswettbewerbsbehörde

Eternit-Werke Ludwig Hatschek Aktiengesellschaft; Eternit South-Eastern-Europe Holding GmbH; Dansk Eternit Holding A/S

BWB/Z-166

14.08.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Errichtung der Eternit South-Eastern-Europe Holding GmbH, Vöcklabruck als jeweils 50 %iges Gemeinschaftsunternehmen der Eternit-Werke Ludwig Hatschek Aktiengesellschaft, Vöcklabruck und der Dansk Eternit Holding A/S, Aalborg, Dänemark.Betroffener Geschäftszweig: Erzeugung von Bedachungs- und Fassadenmaterialien sowie Handel mit Baustoffen und Baumaterialien aller Art.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.09.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.09.2006 weggefallen.

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