Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Generali Holding Vienna AG; Garant-AUTO; Garant-LIFE - BWB/Z-162 | Bundeswettbewerbsbehörde

Generali Holding Vienna AG; Garant-AUTO; Garant-LIFE

BWB/Z-162

08.08.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von jeweils rund 51 % an dem Nicht-Lebensversicherungsunternehmen "Garant-AUTO", Kiev, und dem Lebensversicherungsunternehmen "Garant-LIFE", Kiev, durch Generali Holding Vienna AG, Wien. Betroffener Geschäftszweig: Direktversicherung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.09.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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