Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
GEF Beteiligungs-AG; Powerlines Gruppe
BWB/Z-161
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Mittelbarer Erwerb von 51 % der Anteile an der Powerlines Gruppe (bestehend aus SPL Powerlines GmbH, SPL Powerlines GmbH & Co GK, FEB Fahrleitungs- und Elektrobau GmbH, SMD Montagedienstleistungen GmbH, VLB Leitungsbau GmbH und VLB Leitungsbau GmbH & Co KG) durch GEF Beteiligungs-AG.Betroffener Geschäftszweig: Errichtung von Fahrleitungen (Nah- und Fernverkehr) und Freileitungen, Montage von Nachrichtenkabeln und Durchführung von Sonderprojekten (Errichtung/Montage von Mobilfunkmasten).
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.09.2006.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.09.2006 weggefallen.