Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BAI Bauträger Austria Immobilien GmbH; MAP Bürodienstleistung Gesellschaft m.b.H.; Porr Solutions Immobilien- und Infrastrukturprojekte GmbH; Wiener Stadtentwicklungsgesellschaft m.b.H.; Immobilienprojekt „Technologiecluster Muthgasse" - BWB/Z-157 | Bundeswettbewerbsbehörde

BAI Bauträger Austria Immobilien GmbH; MAP Bürodienstleistung Gesellschaft m.b.H.; Porr Solutions Immobilien- und Infrastrukturprojekte GmbH; Wiener Stadtentwicklungsgesellschaft m.b.H.; Immobilienprojekt „Technologiecluster Muthgasse"

BWB/Z-157

07.08.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von Anteilen und gemeinschaftlicher Kontrolle mit der Porr Solutions Immobilien- und Infrastrukturprojekte GmbH durch BAI Bauträger Austria Immobilien GmbH, MAP Bürodienstleistung Gesellschaft m.b.H. und Wiener Stadtentwicklungsgesellschaft m.b.H. am Immobilienprojekt "Technologiecluster Muthgasse". Betroffener Geschäftszweig: Immobilienentwicklung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.09.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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