Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DYWIDAG-Systems International GmbH; ALWAG Tunnelausbau Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-154 | Bundeswettbewerbsbehörde

DYWIDAG-Systems International GmbH; ALWAG Tunnelausbau Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-154

02.08.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100 % an der "ALWAG" Tunnelausbau Gesellschaft m.b.H. durch die DYWIDAG-Systems International GmbH. Betroffener Geschäftszweig: Tunnelausbau. Am 22. August 2006 erfolgte eine Abänderung des Zusammenschlusses dahin, dass nicht die deutsche Tochtergesellschaft DYWIDAG-Systems International GmbH mit Sitz in Aschheim die "ALWAG" Tunnelbau Gesellschaft m.b.H. erwirbt, sondern die 100%ige österreichische Tochtergesellschaft DYWIDAG-Systems International GmbH mit Sitz in Elsbethen-Glasenbach.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.08.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.08.2006 weggefallen.

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