Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München; Aktiengesellschaft Kühnle Kopp & Kausch, Frankenthal, Deutschland - BWB/Z-147 | Bundeswettbewerbsbehörde

Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München; Aktiengesellschaft Kühnle Kopp & Kausch, Frankenthal, Deutschland

BWB/Z-147

20.07.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter indirekter Erwerb der alleinigen Kontrolle über die Aktiengesellschaft Kühnle Kopp & Kausch mit Sitz in Frankenthal, Deutschland, durch die Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München. Betroffene Geschäftszweige: Herstellung und Vertrieb von Dampfturbinen, Turboverdichtern und industriellen Ventilatoren.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.08.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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