Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München; Aktiengesellschaft Kühnle Kopp & Kausch, Frankenthal, Deutschland
BWB/Z-147
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Beabsichtigter indirekter Erwerb der alleinigen Kontrolle über die Aktiengesellschaft Kühnle Kopp & Kausch mit Sitz in Frankenthal, Deutschland, durch die Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München. Betroffene Geschäftszweige: Herstellung und Vertrieb von Dampfturbinen, Turboverdichtern und industriellen Ventilatoren.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.08.2006.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.