Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AVE Beteiligungsverwaltung GmbH; Bachleitner Entsorgung und Verwertung Gesellschaft m.b.H; Faltinger GesmbH; Faltinger GesmbH & CoKG - BWB/Z-144 | Bundeswettbewerbsbehörde

AVE Beteiligungsverwaltung GmbH; Bachleitner Entsorgung und Verwertung Gesellschaft m.b.H; Faltinger GesmbH; Faltinger GesmbH & CoKG

BWB/Z-144

17.07.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an der Bachleitner Entsorgung und Verwertung Gesellschaft m.b.H., an der Faltinger GesmbH und an der Faltinger GesmbH & CoKG durch die AVE Beteiligungsverwaltung GmbH. Betroffener Geschäftszweig: Abfall- und Entsorgungswirtschaft.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.08.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.08.2006 weggefallen.

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