Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AVE Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co KG; Eisen-Eigl GmbH - BWB/Z-14 | Bundeswettbewerbsbehörde

AVE Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co KG; Eisen-Eigl GmbH

BWB/Z-14

19.01.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Anteile an der Eisen Eigl GmbH sowie der weitere Erwerb von 100% an der Eigl Recycling GmbH, 90% an der RE-PLAST Kunststoff Wiederverwertungs GmbH sowie wesentlichen Betriebsvermögens an der Eisen-Eigl, Inh. Irmgard Eigl im Wege der Eisen Eigl GmbH durch die AVE Beteiligungsverwaltung GmbH& Co KG. Betroffener Geschäftszweig: Abfall- und Entsorgungsbranche

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.02.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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