Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Schneider Electric S.A.; VA TECH ELIN EBG GmbH & Co; EEL und VA TECH ELIN EBG Elektronik GmbH
BWB/Z-141
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Beabsichtigter Erwerb der alleinigen Kontrolle - mit Zustimmung der Verkäuferin VA TECH ELIN EBG GmbH & Co - über EEL sowie deren Komplementärin VA TECH ELIN EBG Elektronik GmbH, jeweils mit dem Sitz in Wien, durch Schneider Electric S.A., einer nach französischem Recht errichteten Kapitalgesellschaft, basierend auf dem Erwerb sämtlicher Anteile gemäß des Anteilskauf- und Abtretungsvertrages ("Share Purchase and Transfer Agreement") vom 11. Juli 2006. Betroffener Geschäftszweig: Frequenzumrichter.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.08.2006.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.08.2006 weggefallen.