Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AREVA T&D Holding SA; Dr. Hans Ritz und Liselotte Ritz Stiftung Verwaltungsgesellschaft mbH - BWB/Z-138 | Bundeswettbewerbsbehörde

AREVA T&D Holding SA; Dr. Hans Ritz und Liselotte Ritz Stiftung Verwaltungsgesellschaft mbH

BWB/Z-138

12.07.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die AREVA T&D Holding S.A., 27/29 Rue le Peletier, 75009 Paris, Frankreich (RCS Paris Nr. 449 834 308) beabsichtigt, den Geschäftsbereich "Hochspannungsprodukte" von Dr. Hans Ritz und Liselotte Ritz Stiftung Verwaltungsgesellschaft mbH, Horner Landstraße 302-304, D-22111 Hamburg, Deutschland (HRB 20355) zu erwerben.Betroffener Geschäftsbereich: Markt für Messwandler.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.08.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.08.2006 weggefallen.

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