Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Unternehmens Invest Aktiengesellschaft; Austria Email AG - BWB/Z-129 | Bundeswettbewerbsbehörde

Unternehmens Invest Aktiengesellschaft; Austria Email AG

BWB/Z-129

30.06.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von rund 61,5 % der Anteile an der Austria Email AG, Knittelfeld durch die Unternehmens Invest Aktiengesellschaft, Wien bzw durch einen inländischen Rechtsträger an dem die Unternehmens Invest Aktiengesellschaft als Hauptgesellschafterin beteiligt sein wird und an dem die Herbert Liaunig Privatstiftung 25,01 % halten wird, von der HLPS Holding GmbH, Wien zu 17,6 %, von der Albona Privatstiftung, Wien zu 16,7 %, von der Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft, Graz zu 1,9 %, von DI Dr. Hellmut Longin zu 0,2 %, von der Longin Gesellschaft m.b.H., Bad Kleinkirchheim zu 0,3 %, von Dr. Kurt Berger zu 0,2 % und von der WIL Asset Management AG, Wil SG (Schweiz) zu 24,6 %. Betroffener Geschäftszweig: Warmwasserspeicher.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.07.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.07.2006 weggefallen.

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