Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG; Volkswagen AG - BWB/Z-127 | Bundeswettbewerbsbehörde

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG; Volkswagen AG

BWB/Z-127

26.06.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Deutschland, plant ihre Beteiligung an der Volkswagen AG, Deutschland um ca. 3,9 % aufzustocken und würde dadurch ca. 25,1 % der VW-Stammaktien halten. Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Verkauf von Kfz sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.07.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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