Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Fuji Photo Film Co., Ltd.; Dimatix, Inc. - BWB/Z-121 | Bundeswettbewerbsbehörde

Fuji Photo Film Co., Ltd.; Dimatix, Inc.

BWB/Z-121

16.06.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb alleiniger Kontrolle über Dimatix, Inc. mit Sitz in den USA durch Fuji Photo Film Co., Ltd. mit Sitz in Japan durch Verschmelzung einer US-amerikanischen Tochtergesellschaft von Fuji Photo Film Co., Ltd. und Dimatix, Inc. Betroffener Geschäftszweig: Industrielle Tintenstrahldrucker.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.07.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.07.2006 weggefallen.

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