Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sonnen-Holding GmbH; GREENoneTEC Solarindustrie GmbH - BWB/Z-111 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sonnen-Holding GmbH; GREENoneTEC Solarindustrie GmbH

BWB/Z-111

31.05.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 27,9498 % des Stammkapitals an der GREENoneTEC Solarindustrie GmbH (FN 141541 z), Energieplatz 1, 9300 St. Veit/Glan, durch die Sonnen-Holding GmbH (FN 100241 p), Schillerplatz 5, 9300 St. Veit/Glan. Betroffener Geschäftszweig: Erzeugung von thermischen Sonnenkollektoren.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.06.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.06.2006 weggefallen.

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