Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Orkla ASA; Dansk Droge A/S - BWB/Z-108 | Bundeswettbewerbsbehörde

Orkla ASA; Dansk Droge A/S

BWB/Z-108

29.05.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Orkla ASA mit Sitz in Norwegen hat den indirekten Erwerb der von Dansk Droge A/S mit Sitz in Dänemark und ihren Tochtergesellschaften ausgeübten Geschäftsaktivitäten, mit Ausnahme aller Aktiva und Verbindlichkeiten von Scandinavian Professional Products S AB, Scandinavian Professional Products SE AB und deren Tochtergesellschaft Scandinavian Professional Products SF Oy Ab, angemeldet. Betroffener Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von gesundheitsfördernden Produkten.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.06.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.06.2006 weggefallen.

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