Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BASF Aktiengesellschaft; Johnson Polymer - BWB/Z-106 | Bundeswettbewerbsbehörde

BASF Aktiengesellschaft; Johnson Polymer

BWB/Z-106

23.05.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der Vermögenswerte des Spezialpolymergeschäfts von Johnson Polymer LLC, USA, einschließlich der dazugehörigen Tochtergesellschaften, sowie sämtlicher Anteile an Johnson Polymer B.V., Niederlande, einschließlich deren Tochtergesellschaften, durch BASF Aktiengesellschaft, Deutschland. Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von wasserbasierten Harzen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.06.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.06.2006 weggefallen.

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