Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hörmann Europa Beteiligungs GmbH; Tortec Brandschutztor Gesellschaft mbH - BWB/Z-104 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hörmann Europa Beteiligungs GmbH; Tortec Brandschutztor Gesellschaft mbH

BWB/Z-104

23.05.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Hörmann Beteiligungs Ges.m.b.H., Österreich, und die Hörmann Europa Beteiligungs GmbH, Deutschland, beabsichtigen, sämtliche Geschäftsanteile der Tortec Brandschutztor Gesellschaft mbH, Wolfsegg am Hausruck, zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Markt für Objekttüren und Feuerschutzschiebetore.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.06.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.06.2006 weggefallen.

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