Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

E.ON Ruhrgas AG; VNG - Verbundnetz Gas AG - BWB/Z-102 | Bundeswettbewerbsbehörde

E.ON Ruhrgas AG; VNG - Verbundnetz Gas AG

BWB/Z-102

19.05.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

E.ON Ruhrgas AG, Essen, Deutschland, beabsichtigt, sich zu 50% an der von VNG - Verbundnetz Gas AG, Leipzig, Deutschland, und deren 100%-iger Tochtergesellschaft VNG-Erdgascommerz GmbH gegründeten store-x Storage Capacity Exchange GmbH, Leipzig, Deutschland, zu beteiligen.Betroffener Geschäftszweig: Errichtung und Betrieb einer elektronischen Handelsplattform für den Sekundärhandel mit Kapazitätsrechten zur Speicherung von Erdgas.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.06.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.06.2006 weggefallen.

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