Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Trenkwalder Personaldienste AG; MSE Personalservices - BWB/Z-10 | Bundeswettbewerbsbehörde

Trenkwalder Personaldienste AG; MSE Personalservices

BWB/Z-10

16.01.2006

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Trenkwalder Personaldienste AG erwirbt über neu gegründete liechtensteinische Tochtergesellschaften 80% des liechtensteinischen Arbeitskräfteüberlassers MSE Personal Services AG. Das Zielunternehmen ist im Wesentlichen im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung in Liechtenstein, Vorarlberg und im angrenzenden südwestdeutschen Raum tätig. Betroffener Geschäftszweig: Arbeitskräfteüberlassung, Personalberatung

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.02.2006.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.02.2006 weggefallen.

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