Wettbewerbsgesetz

Das Wettbewerbsgesetz regelt die Einrichtung der Bundeswettbewerbsbehörde, ihren Aufbau, ihre Aufgaben, ihre Zusammenarbeit sowie ihre Ermittlungskompetenzen wie Hausdurchsuchungen, Auskunftsverlagen und Unterlagenvorlage. Ebenso werden durch das Gesetz die Kompetenzen der Wettbewerbskommission bestimmt.

Wettbewerbsgesetz