Kartellgesetz

Das Kartellgesetz ist für die BWB besonders revelant, definiert es doch Wettbewerbsbeschränkungen, wie Kartelle, Marktbeherrschungen und  Zusammenschlüsse. Weiters regelt es das Verfahren vor dem Kartellgericht und dem Kartellobergericht und setzt sich mit der Rechtsdurchsetzung in der Form von Möglichkeiten zur Abstellung von Zuwiderhandlungen, Geldbußen und Exekutionen auseinander.  Ebenfalls zum Inhalt hat es die Institution des Bundeskartellanwalts, des Kartellgerichtes und des Kartellobergerichtes.

Kartellgesetz