Über die Tönnies Unternehmensbeteiligungen GmbH wurde gemäß § 29 Abs 1 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde mit Beschluss vom 05.05.2026 des Kartellgerichts (Gz 26 Kt 1/26f) wegen verbotener Durchführung des am 16.04.2024 zu BWB/Z-6554 angemeldeten Zusammenschlusses betreffend des am 06.09.2023 wirksam gewordenen Beteiligungserwerbs an der Ritzenhoff AG für den Zeitraum von 06.09.2023 bis 14.05.2024 eine Geldbuße in Höhe von EUR 1,15 Mio verhängt.
Verbotene Durchführung eines Zusammenschlusses: Kartellgericht verhängt auf Antrag der BWB Geldbuße iHv EUR 1,15 Mio gegen die Tönnies Unternehmensbeteiligungen GmbH