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Verbotene Durchführung eines Zusammenschlusses: Kartellgericht verhängt auf Antrag der BWB Geldbuße iHv EUR 1,15 Mio gegen die Tönnies Unternehmensbeteiligungen GmbH

Über die Tönnies Unternehmensbeteiligungen GmbH wurde gemäß § 29 Abs 1 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde mit Beschluss vom 05.05.2026  des Kartellgerichts (Gz 26 Kt 1/26f) wegen verbotener Durchführung des am 16.04.2024 zu BWB/Z-6554 angemeldeten Zusammenschlusses betreffend des am 06.09.2023 wirksam gewordenen Beteiligungserwerbs an der Ritzenhoff AG für den Zeitraum von 06.09.2023 bis 14.05.2024 eine Geldbuße in Höhe von EUR 1,15 Mio verhängt.