Über die Antragsgegnerinnen wird zur ungeteilten Hand wegen der von August 2019 bis Dezember 2022 erfolgten einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs 1 KartG in Form kartellrechtswidriger Preisabsprachen und/oder Verhaltensabstimmung durch Informationsaustausch mit einer Wettbewerberin in Bezug auf drei private Ausschreibungen im Bereich des Markts für personelle Sicherheitsdienstleistungen gemäß § 29 Z 1 lit a KartG eine Geldbuße von EUR 540.000 verhängt.