Über die STRABAG AG und F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft mbH & Co KG wird wegen einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs. 1 KartG und Art. 101 AEUV in Form kartellrechtswidriger Preisabsprachen, Marktaufteilungen sowie des Austauschs wettbewerbssensibler Informationen mit Mitbewerbern im Zusammenhang mit öffentlichen und privaten Ausschreibungen im Hoch- und Tiefbau in Österreich im Zeitraum von Juli 2002 bis Oktober 2017 gemäß § 29 Z 1 lit. a und d KartG eine Geldbuße in Höhe von 146 Millionen Euro verhängt.
Der Beschluss ist rechtskräftig.