Im November ist die PORR wegen Pränotifikationsgesprächen an die Bundewettbewerbsbehörde herangetreten. Am 24.11.2025 wurde der Erwerb sämtlicher Anteile an der VAMED Standortentwicklung und Engineering GmbH, Wien, von Fresenius durch die PORR Bau GmbH, Wien, als Zusammenschluss bei der Bundeswettbewerbsbehörde angemeldet.
Diesem Zusammenschluss ging ein Verfahren vor der Europäischen Kommission in einer anderen Konstellation voran. Die Europäische Kommission kooperierte daher mit der Bundeswettbewerbsbehörde.
Im Rahmen der Ermittlungen führte die BWB umfangreiche Marktbefragungen durch. Dabei wurden Wettbewerber sowie Kundinnen und Kunden der beiden Unternehmen im Health Tech Engineering-Projektgeschäft, für (Hoch-)Bauleistungen im Gesundheitsbereich und im Bereich Gebäudetechnikanlagenbau, befragt.
Nach der eingehenden Überprüfung möglicher Schadenstheorien und wettbewerblicher Effekte sowie der Auswertung der Marktbefragung sind im Ergebnis keine wettbewerblichen Bedenken entstanden, die das Einleiten einer vertieften Prüfung des Zusammenschlusses vor dem Kartellgericht („Phase 2“) gerechtfertigt hätten. Die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrags lief somit am 22.12.2025 ab. Der Zusammenschluss kann daher durchgeführt werden.
Pränotifikationsgespräche
Unternehmen können der BWB bereits vor der fristauslösenden Anmeldung eines Zusammenschlusses Unterlagen übermitteln. Dies erfolgt im Rahmen eines Pränotifikationsverfahrens (Voranmeldung). Ein solches Verfahren ist besonders sinnvoll bei komplexen Sachverhalten oder wenn frühzeitig auf mögliche wettbewerbsrechtliche Fragen hingewiesen werden soll. Ziel ist eine effiziente Durchführung der Fusionskontrolle.
Die reguläre Prüffrist beträgt vier, höchstens sechs Wochen. Innerhalb dieser Frist entscheidet die BWB, ob die Fusion freigegeben, nur unter Auflagen freigegeben oder an das Kartellgericht zur vertieften Prüfung verwiesen wird.