Meßtechnik nahm an Abstimmungen von Preisbestandteilen und einer Preiserhöhung, sowie dem systematischen Austausch von wettbewerblich sensiblen Informationen, insbesondere über Preise, Ausschreibungen und Kundinnen bzw. Kunden, potentielle Kundinnen bzw. Kunden und Geschäftsbedingungen auf dem Markt für Submetering in Österreich von Jänner 2009 bis einschließlich Februar 2019 teil. Die Verhaltensweisen fanden in Vereinssitzungen als auch außerhalb des Vereins statt.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Submetering Markt
Submetering umfasst die individuelle Erfassung und Abrechnung von Heiz-, Warmwasser sowie Kaltwasserkosten in Gebäudeeinheiten zur privaten oder gewerblichen Nutzung (Wohngebäude, Bürogebäude etc.) und regelmäßig auch die Überlassung der dafür benötigten messtechnischen Ausstattung, namentlich Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler.
Ermittlungen der BWB abgeschlossen
Die BWB führte im Juli 2019 Hausdurchsuchungen bei Unternehmen in der Submetering-Branche durch. Es bestand der Verdacht, dass ua Treffen eines Branchenverbandes dazu genutzt wurden, um sich über Marktparameter auszutauschen oder abzusprechen. Auf Grundlage der ausgewerteten Daten stellte die BWB gegen folgende Unternehmen Anträge an das Kartellgericht:
- Ista Österreich GmbH (2022)
- Techem Messtechnik GmbH (2022)
- Meßtechnik Gesellschaft m.b.H. & Co KG und Meßtechnik FMB GmbH (2023)
Techem Messtechnik GmbH - Kronzeugenstatus
Techem Messtechnik GmbH stellte als erstes Unternehmen einen Kronzeugenantrag und kooperierte in der Folge umfassend mit der BWB, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Es wurde daher keine Geldbuße, sondern nur die Feststellung der Zuwiderhandlung beim Kartellgericht beantragt.
Ista Österreich GmbH - Kronzeugenstatus
Ista Österreich GmbH hat umfassend im Rahmen des Kronzeugenprogrammes zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts kooperiert und auch ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren abgegeben. Dies hat zu einem raschen Abschluss des Verfahrens beigetragen. Die BWB beantragte vor diesem Hintergrund beim Kartellgericht die Verhängung einer geminderten Geldbuße iHv EUR 2,2 Mio.
Die Ermittlung und Verfahren sind damit im Markt für Submetering abgeschlossen.
Geldbußen nach dem Kartellgesetz
Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10% des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen. Die Geldbußen werden unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Kooperation des betroffenen Unternehmens bemessen.
KG Geschäftszahl: 127 Kt 3/24i