Zuwiderhandlungen
BvD nahm an kartellrechtswidrigen Preisabsprachen und Kundenaufteilungen sowie Informationsaustausch durch Übermittlung von Preis- und Kundenlisten im Bereich des Vertriebs von Datenbanken für Unternehmensinformationen teil. Die Zuwiderhandlung betrifft den Zeitraum 01.07.2002 bis 06.09.2019.
Kooperation und Kronzeugenstatus
BvD hat bei der BWB einen Kronzeugenantrag gestellt und in weiterer Folge umfassend mit der BWB kooperiert, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. In diesem Zusammenhang hat BvD auch ein Anerkenntnis abgegeben und den Sachverhalt außer Streit gestellt. Aufgrund der umfassenden Zusammenarbeit mit der BWB im Rahmen des Kronzeugenprogramms wurde von der Beantragung einer Geldbuße abgesehen und beim Kartellgericht die Feststellung einer Zuwiderhandlung beantragt.
Kronzeugenregelung und Absehen von der Verhängung einer Geldbuße
Die BWB kann für ein Unternehmen eine geminderte Geldbuße beantragen oder gänzlich von einem Antrag auf Verhängung einer Geldbuße absehen. Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen aktiv bei der Aufdeckung eines Kartells mitarbeitet. Dabei ist wesentlich, dass die Kooperation wahrheitsgemäß, uneingeschränkt und zügig erfolgt. (Weitere Informationen sind hier zu finden: Kronzeugenregelung).
Geschäftszahl Kartellgericht: 27 Kt 9/25p