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BWB bestätigt Hausdurchsuchung im Bereich Kühl- und Gefriergeräte

Die Bundeswettbewerbsbehörde bestätigt die Durchführung einer Hausdurchsuchung im Bereich Kühl- und Gefriergeräten.

Es besteht der begründete Verdacht von wettbewerbswidrigen Absprachen und zwar der Bindung der Wiederverkaufspreise (sog. vertikale Preisbindung) beim Vertrieb von Kühl- und Gefriergeräten. Der Einsatz begann am 18.04.2023 und wurde am 11.5.2023 abgeschlossen.

Zum betroffenen Markt

Das betroffene Unternehmen ist unter anderem im Bereich der Entwicklung und Produktion von Kühl- und Gefriergeräten für den privaten und gewerblichen Gebrauch tätig.

Hausdurchsuchungen können von der BWB ausschließlich auf Anordnung des Kartellgerichts (OLG Wien) durchgeführt werden. Anträge der BWB auf Hausdurchsuchung werden durch eine/n Einzelrichter:in geprüft. Prüfmaßstab ist insbesondere das Vorliegen eines begründeten Anfangsverdachts, die Verhältnismäßigkeit sowie die Notwendigkeit.

Kartellverbot
Nach § 1 Kartellgesetz bzw. Art 101 AEUV sind alle Vereinbarungen verboten, die den Wettbewerb verhindern oder beschränken. Insbesondere sind Absprachen über Preise, Einschränkungen der Kontrolle oder der Erzeugung des Absatzes, die Aufteilung von Märkten verboten. Bei Verstößen gegen das Kartellgesetz kann eine Geldbuße bis zu 10 % des Gesamtumsatzes eines Unternehmens durch das Kartellgericht verhängt werden.