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RTR präsentiert im Rahmen des digitalen Monitorings Studie zu Instant Messaging in enger Zusammenarbeit mit der BWB

Die BWB und RTR arbeiten im Bereich Monitoring von digitalen Plattformen enger zusammen. Die RTR präsentierte nun eine umfassende Studie zu "Monitoring Interpersonelle Kommunikationsdienste mit Fokus auf Instant Messaging".

Die BWB und der Fachbereich „Telekommunikation und Post der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)“ kooperieren seit November 2019 verstärkt im Bereich Entwicklung eines Monitoringsystems für digitale Plattformen. Ziel des wettbewerblichen Monitorings ist es, die genutzten digitalen Kommunikationsplattformen sowie Plattformen, die großen Einfluss auf die Nutzung des Internets haben zu erfassen sowie einer wettbewerblichen Beurteilung zu unterziehen. Darunter fallen beispielsweise Sprach- und Messaginganwendungen, Sprachassistenten, Betriebssysteme und App-Stores oder Browser.

RTR veröffentlichte Studie zu "Monitoring Interpersonelle Kommunikationsdienste mit Fokus auf Instant Messaging"

Nach der Veröffentlichung des Methodenpapiers im Mai 2020 hat die RTR den Bericht zu „Interpersonelle Kommunikationsdienste mit Fokus auf Instant Messaging“ unter Einbindung der BWB veröffentlicht.

Unter Instant Messaging sind jene Kommunikationsdienste zu verstehen, in welcher sich zwei oder mehrere Teilnehmer unterhalten können (Bsp.: WhatsApp, Facebook Messenger, Telegram, Skype, iMessage etc.).

Ergebnisse der Analyse

Wenig überraschend hat die Analyse ergeben, dass WhatsApp der Marktführer in Österreich ist. Dem Dienst Facebook Messenger kommt ebenfalls eine große Bedeutung zu. Snapchat, Skype, iMessage oder Telegram weisen eine geringere Bedeutung in Österreich auf.

Viele Kunden und Kundinnen haben die genannten Dienste parallel am Smartphone installiert und in Verwendung. Dies wird auch als „Multi Homing“ bezeichnet, welches den Wettbewerb und dadurch Innovation fördert.

Weitere Erkenntnise der Studie sind:

  • WhatsApp ist für viele Nutzer und Nutzerinnen ein „Must-Have“ und marktmächtig.

Aufgrund der hohen Verbreitung (Reichweite) werden u.a. Gruppenunterhaltungen überwiegend über diesen Dienst geführt. Derzeit liegen keine Hinweise darüber vor, dass WhatsApp gegenüber anderen Marktteilnehmern diese Marktmacht ausnutzt.

  • Instant Messaging ist ein Teil von Ökosystemen und dienen zur Datensammlung

Für Ökosysteme wie bspw. Facebook können die Dauer und Häufigkeit der Nutzung und das Beobachten des Verhaltens der Nutzer und Nutzerinnen für nachgefragte personalisierte Werbung relevant sein.

  • Weniger Wettbewerbsdruck für Facebook durch WhatsApp Übernahme

Instant Messaging wird aus strategischen Gründen betrieben. Es ließ sich in Österreich beobachten, dass der Rückgang der Nutzungsdauer auf Facebook gleichzeitig mit einem Anstieg bei WhatsApp erfolgte. Aus Erfahrungen in anderen Ländern zeigte sich auch, dass sich führende Instant Messaging Dienste wie bspw. LINE, WeChat oder Kakaotalk in Asien deutlich schneller zu einer Plattform mit einer Vielzahl an Funktionen entwickelte, als dies für WhatsApp der Fall war. Die strategischen Beweggründe sollten im Rahmen der ökonomischen Schadenstheorie stärker berücksichtigt werden.

  • Übertragung der Marktmacht in andere Märkte möglich

Durch die hohe Reichweite und hohe Nutzungsintensität von WhatsApp kann die Übertragung der Marktmacht, etwa in Form einer Koppelung von verschiedenen Diensten zur raschen Etablierung eines neuen Dienstes führen. Ein Beispiel könnten neue Apps für Zahlungssysteme auf dem Smartphone sein.

  • Wahlmöglichkeit für Endnutzerinnen und Endnutzer sind zu hinterfragen

Die Einwilligung zur den Datenverarbeitungsbedingungen muss grundsätzlich freiwillig erfolgen. Zu hinterfragen ist, ob durch die Marktmacht von WhatsApp, Nutzer und Nutzerinnen überhaupt eine Wahlmöglichkeit haben.

  • Instant Messaging schaffen Vorteil für Konsumenten und Konsumentinnen

Die Nachfrage für Kommunikationsdienste stieg in den letzten Jahren enorm an. Diese sind heutzutage ein wesentlicher Teil der sozialen Interkationen. Für Konsumenten und Konsumentinnen fallen hierfür keine direkten Kosten für die Nutzung dieser Dienste an.

„Der Bericht der RTR zeigt, dass wir gerade im digitalen Bereich als Wettbewerbsbehörde ein verstärktes Augenmerk auf die strategischen Beweggründe für den Kauf eines Konkurrenten richten müssen um nicht zu zulassen, dass der Wettbewerbsdruck für große und marktmächtige Unternehmen minimiert wird. Die Folgen könnten weniger Innovationsbereitschaft und weniger Auswahl für Konsumenten und Konsumentinnen sein. Dies würde nicht im Einklang mit der Zusammenschlusskontrolle stehen.“, erklärt Dr. Theodor Thanner, Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde.

Die Studie ist auf der Homepage der RTR zu finden.