Dies geschah in Form von wettbewerbsbeschränkenden vertikalen Abstimmungsmaßnahmen über Wiederverkaufspreise in Bezug auf den Geschäftsbereich „Mobility“ (mobile Endgeräte wie Tablets, Smartphones und Navigationsgeräte).
Das Unternehmen Ingram Micro GmbH stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit.
Der Beschluss ist rechtskräftig.
Betroffener Wirtschaftszweig: mobile Endgeräte (wie Tablets, Smartphones und Navigationsgeräte)