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Geldbuße gegen A1 Tankstellenbetriebs GmbH verhängt

Auf Antrag des Bundeskartellanwaltes verhängte das Kartellgericht eine Geldbuße in Höhe von EUR 70.000,- gegen das Unternehmen A1 Tankstellenbetriebs GmbH wegen einer von April 2015 bis Februar 2018 fortgesetzten Zuwiderhandlung. Das Unternehmen schloss mit einzelnen Tankstellenbetreibern vertikale Preisbindungen für Treibstoffe ab.

Die A1 Tankstellenbetriebs GmbH schloss mit einzelnen Tankstellenpächter Marken- und Belieferungsverträge ab, die eine verbotene Preisbindung für die Tankstellenpächter beinhalteten. Zudem haben die Tankstellenpächter ein Kassensystem von der A1 Tankstellenbetriebs GmbH benützt, in welches direkt Verkaufspreise durch die A1 Tankstellenbetriebs GmbH eingespielt werden konnten. Diese Verkaufspreise wurden an die Preisauszeichnungseinrichtungen („Totem-Anzeige“) und an die Zapfsäulen der Tankstellen weitergeleitet. Diese Vorgehensweise stellt eine verbotene vertikale Preisbindung nach § 1 Kartellgesetz dar.

Das Unternehmen stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Nähere Informationen zur Entscheidung des Kartellgerichts finden Sie hier.