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BWB/K-500 3P Trockenbau GmbH

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte das Kartellgericht mit Beschluss vom 09.11.2017 (24 Kt 7/16h) eine Geldbuße iHv EUR 185.000 gegen das Unternehmen 3P Trockenbau GmbH wegen einer von April 2011 bis Februar 2016 andauernden einheitlichen, komplexen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs 1 KartG, insbesondere in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen und Kundenaufteilungen und/oder kartellrechtswidrigem horizontalen Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf beschränkte Vergabeverfahren von Trockenbauarbeiten insbesondere in Wien, in Niederösterreich und im Burgenland.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Betroffener Wirtschaftszweig: Trockenbau