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BWB/K-498 Perchtold Trockenbau Wien GmbH

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte das Kartellgericht mit Beschluss vom 09.11.2017 (27 Kt 7/17g) eine Geldbuße iHv EUR 48.000 gegen das Unternehmen Perchtold Trockenbau Wien GmbH wegen einer von Juni 2011 bis Juni 2014 fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs 1 KartG, nämlich in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen und Kundenaufteilungen und/oder kartellrechtswidrigem horizontalen Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf beschränkte private und öffentliche Ausschreibungen im Bereich Trockenbau in Wien, Niederösterreich sowie punktuell in der Steiermark.

Das Unternehmen Perchtold Trockenbau Wien GmbH stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Betroffener Wirtschaftszweig: Trockenbau