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BWB/K-497 Kaefer Isoliertechnik Ges.m.b.H

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte das Kartellgericht mit Beschluss vom 09.11.2017 (24 Kt 8/16f) eine geminderte Geldbuße iHv EUR 190.000 (§ 29 Z 1 lit a KartG iVm § 11b Abs 2 WettbG) gegen das Unternehmen Kaefer Isoliertechnik Ges.m.b.H wegen einer von Februar 2011 bis März 2016 andauernden einheitlichen, komplexen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs 1 KartG, insbesondere in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen und Kundenaufteilungen und/oder kartellrechtswidrigem horizontalen Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf beschränkte Vergabeverfahren von Trockenbauarbeiten insbesondere in Wien und Niederösterreich sowie punktuell im Burgenland, in Salzburg und in Oberösterreich.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Betroffener Wirtschaftszweig: Trockenbau