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BWB/K-427 Kartellgericht untersagt Berufung auf Zuweisung exklusiver Absatzgebiete in Joint Venture Verträgen

Das Kartellgericht hat am 27.06.2016 mit Teilbeschluss zu 27 Kt 5/16m, 6/16h, 7/16f ausgesprochen, dass die in den verfahrensgegenständlichen Joint-Venture-Verträgen zwischen Semperit und der thailändischen Sri Trang Gruppe enthaltene, exklusive Zuweisung des europäischen Markts für den Vertrieb gemeinsam hergestellter Produkte (insb. Latex-Untersuchungshandschuhe) zugunsten von Semperit gegen Art 101 Abs 1 AEUV und § 1 KartG verstößt. Semperit wurde gem § 26 KartG untersagt, sich auf die entsprechenden Vertragsbestimmungen zu berufen. Damit wurde dem Antrag der BWB vom 09.10.2015 entsprochen. Der Teilbeschluss ist nicht rechtskräftig.