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BWB K-398 Geldbußentscheidung gegen Pago International GmbH

​Wien, am 31.08.2015. Das Kartellgericht hat am 8.7.2015 (29 Kt 12/15-7) gegen die Pago International GmbH eine Geldbuße iHv € 152.460,- wegen vertikaler Preisbindungen mit wesentlichen Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels, einschließlich gewisser horizontaler Abstimmungselemente zwischen diesen verhängt.

Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise für nichtalkoholische Getränke, insbesondere Fruchtsäfte zwischen April 2003 und September 2012. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen stimmte die Pago International GmbH mit Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen Wiederverkaufspreise (sowohl Kurant- als auch Aktionspreise) ab. Hinzu kamen Maßnahmen des Lieferanten zur horizontalen Koordinierung der Händler hinsichtlich der Endverbraucherpreise sowie Interventionen im Fall vereinbarungswidriger abweichender niedrigerer Verkaufspreise.

Bei der Berechnung der Geldbuße wirkte sich unter anderem mildernd aus, dass das Unternehmen bei der Aufklärung der Verstöße mit der Bundeswettbewerbsbehörde umfassend kooperierte und durch die Außerstreitstellung des Sachverhalts den Verfahrensaufwand der Wettbewerbsbehörden reduzierte.

Die Entscheidung des Kartellgerichtes ist rechtskräftig.