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BWB/K-307 Sutterlüty Handels GmbH

Wien, am 29.12.2014. Das Kartellgericht hat am 11.12.2014 (29 Kt 64/14) eine Geldbuße in der Höhe von EUR 78.750,-- gegen die Sutterlüty Handels GmbH wegen vertikalen Abstimmungen mit einigen Lieferanten verhängt. Die Entscheidung des Kartellgerichts ist rechtskräftig, da die Parteien auf ein Rechtsmittel verzichtet haben. Die Entscheidung entspricht dem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).

​Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise in den Bereichen Brauereiprodukte, Mehl, alkoholfreie Getränke und Molkereiprodukte im Zeitraum von 2007 bis 2011. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen wurden zwischen der Sutterlüty Handels GmbH und einigen Lieferanten Kurantpreise und Aktionspreise abgestimmt.

Bei der Berechnung der Geldbuße wurde mildernd berücksichtigt, dass die Sutterlüty Handels GmbH im Rahmen der Preisabstimmungsmaßnahmen eine passive Rolle gespielt hat und von den abgestimmten Verkaufspreisen wiederholt abgewichen ist. Weiters wurde berücksichtigt, dass auf die Sutterlüty Handels GmbH von ihren Lieferanten und auf Drängen ihrer Mitbewerber Druck ausgeübt wurde, an Preisabstimmungsmaßnahmen teilzunehmen bzw bestimmte Endverkaufspreise einzuhalten. Insofern war das Verschulden der Sutterlüty als gering zu werten. Zu berücksichtigen war auch, dass ein wesentlicher Teil des Wareneinkaufs über die REWE erfolgt ist und insofern nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens war.

Dem kartellgerichtlichen Verfahren ging eine Hausdurchsuchung aufgrund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles voraus.