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BWB/K-306 MPREIS Warenvertriebs GmbH

Wien, am 29.12.2014. Das Kartellgericht hat am 18.12.2014 (27 Kt 63/14) eine Geldbuße in der Höhe von EUR 225.000,-- gegen die MPREIS Warenvertriebs GmbH wegen vertikalen Abstimmungen mit einigen Lieferanten verhängt. Die Entscheidung des Kartellgerichts ist rechtskräftig, da die Parteien auf ein Rechtsmittel verzichtet haben. Die Entscheidung entspricht dem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).

​Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise in den Bereichen Molkereiprodukte, Brauereiprodukte,  alkoholfreie Getränke und Fleisch- und Wurstwaren im Zeitraum von Anfang Jänner 2007 bis Dezember 2012. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen wurden zwischen der MPREIS Warenvertriebs GmbH und bestimmten Lieferanten punktuell Kurantpreise und Aktionspreise abgestimmt.

Bei der Berechnung der Geldbuße wirkte sich aus, dass die MPREIS Warenvertriebs GmbH im Rahmen der Preisabstimmungsmaßnahmen eine durchgehend passive Rolle gespielt hat und von den abgestimmten Verkaufspreisen häufig abgewichen ist. Insbesondere hat die MPREIS Warenvertriebs GmbH keine Preiserhöhungen und Preisabstimmungsmaßnahmen initiiert. Auf die MPREIS Warenvertriebs GmbH wurde von ihren Lieferanten und auf Drängen ihrer Mitbewerber häufig Druck ausgeübt, an Preisabstimmungsmaßnahmen teilzunehmen bzw bestimmte Mindestpreise einzuhalten. Als Durchsetzungsmittel wurden von Lieferanten Lieferbeschränkungen und Liefersperren angedroht und teils auch umgesetzt. Die Preisabstimmungsmaßnahmen erfolgten zum überwiegenden Teil im Interesse ihrer Mitbewerber und zum Nachteil der MPREIS Warenvertriebs GmbH, insb indem dadurch die Expansion der MPREIS Warenvertriebs GmbH in neue Regionen behindert wurde.