"Über die Media-Saturn BeteiligungsgmbH wird wegen Zuwiderhandlung gegen Art 101 AEUV bzw Art 81 EG und § 1 KartG, nämlich wegen vertikaler Preisabstimmungen mit Unternehmen der Elektronikindustrie zwischen Oktober 2009 und Anfang 2013, die diverse Elektronikprodukte betrafen, gemäß § 29 Z1 lit a und lit d KartG 2005 eine Geldbuße von EUR 1.230.000,- verhängt."
Die BWB stellte Ende Februar 2014 einige Geldbußenanträge gegen verschiedene Unternehmen, wegen kartellrechtswidriger vertikaler Preisbindungen im Zusammenhang mit aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen, welche zum Teil eine Behinderung des Absatzkanales "Online Verkauf" von Unterhaltungs- und Haushaltselektronik bezwecken oder bewirken. Dem kartellgerichtlichen Verfahren gingen Hausdurchsuchungen aufgrund richterlicher Hausdurchsuchungsbefehle voraus. Die oben erwähnte Entscheidung ist rechtskräftig.