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Entscheidung Rieder Bier

Wien, am 19.11.2013. Das Kartellgericht hat am 15.10.2013 (zu 26 Kt 104/13) eine Geldbuße in der Höhe von EUR 52.500,-- gegen die Firma Brauerei Ried e. Gen wegen vertikalen Abstimmungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel verhängt.

Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise bestimmter Brauereiprodukte im Zeitraum zwischen 2007 bis 2012. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen wurden zwischen der Rieder Bier und dem Lebensmitteleinzelhandel die Kurantpreise und insbesondere die Aktionspreise des Lebensmitteleinzelhandels abgestimmt. Diese Wiederverkaufspreise wurden vom Handel in vielen Fällen auch umgesetzt.