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Entscheidung Kärntnermilch

Wien, am 27.12.2013. Das Kartellgericht hat am 17.12.2013 (zu 27 Kt 142/13) eine Geldbuße in der Höhe von EUR 375.000,-- gegen die Firma Kärntnermilch reg. GenmbH wegen vertikalen Abstimmungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel und im geringen Ausmaß der Lebensmittelgroßhandel verhängt. Die Entscheidung ist rechtskräftig und entspricht dem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vom Oktober.

Dem kartellgerichtlichen Verfahren ging eine Hausdurchsuchung aufgrund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles voraus. Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise bestimmter Molkereiprodukte im Zeitraum zwischen 2007 bis 2011. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen wurden zwischen der Kärntnermilch und dem Lebensmitteleinzelhandel die Kurantpreise und insbesondere die Aktionspreise des Lebensmitteleinzelhandels abgestimmt.

Die Parteien haben auf ein Rechtsmittel verzichtet. Die Entscheidung des Kartellgerichtes ist daher rechtskräftig.