Dem kartellgerichtlichen Verfahren ging eine Hausdurchsuchung aufgrund eines richterlichen Hausdurchsuchungsbefehles voraus. Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise bestimmter Molkereiprodukte im Zeitraum zwischen 2007 bis 2011. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen wurden zwischen der Kärntnermilch und dem Lebensmitteleinzelhandel die Kurantpreise und insbesondere die Aktionspreise des Lebensmitteleinzelhandels abgestimmt.
Die Parteien haben auf ein Rechtsmittel verzichtet. Die Entscheidung des Kartellgerichtes ist daher rechtskräftig.