Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise bestimmter Molkerei-Produkte im Zeitraum zwischen 2007 bis 2012. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen wurden zwischen der Emmi und dem Lebensmitteleinzelhandel die Kurantpreise und insbesondere die Aktionspreise des Lebensmitteleinzelhandels abgestimmt. Diese Wiederverkaufspreise wurden vom Handel in vielen Fällen auch umgesetzt.
Die Parteien haben auf ein Rechtsmittel verzichtet. Die Entscheidung des Kartellgerichtes ist daher rechtskräftig.